Seit 1. Mai 2026 gelten in Österreich aktualisierte Regeln
für die Nutzung von E‑Scootern. Damit du sicher und regelkonform unterwegs
bist, haben wir die Gesetzespunkte für dich aufgeschlüsselt.
E‑Scooter gelten rechtlich weitgehend als Fahrräder. Nutzer*innen
müssen daher grundsätzlich die für Radfahrende geltenden Verkehrsregeln
einhalten:
- Maximale
Leistung: 600 Watt
- Maximale
Geschwindigkeit: 25 km/h
- Ohne
Sitz, mit Trittbrett
E‑Scooter dürfen verwendet werden auf:
- Radwegen
(wenn vorhanden, besteht Benutzungspflicht)
- Straßen,
auf denen Radfahren erlaubt ist
- Wohnstraßen
und Begegnungszonen (mit angepasster Geschwindigkeit)
- Fußgängerzonen,
sofern dies ausdrücklich erlaubt ist und nur mit angepasster
Geschwindigkeit
Nicht erlaubt ist:
- Das
Befahren von Gehsteigen und Gehwegen
- Mitnahme
von weiteren Personen
- Transport
von Gegenständen (z.B.
Taschen etc.)
- Ziehen
von Anhängern
- Telefonieren
während der Fahrt (ausgenommen mit Freisprecheinrichtung) – wir raten davon ab, bleibt lieber stehen
- Fahren
mit mehr als 0,5 Promille
- Fahren
unter Drogeneinfluss
Grundsätzlich gilt: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder
gefährdet noch behindert werden.
Altersbestimmungen:
- Kinder
unter 12 Jahren dürfen NICHT alleine im öffentlichen Verkehr fahren. Es ist mindestens eine 16‑jährige Begleitperson erforderlich.
- Mit
Fahrradausweis ist das selbstständige Fahren erlaubt.
- Für
unter 16‑Jährige besteht eine Helmpflicht!
E‑Scooter müssen über folgende Ausstattung verfügen:
- Geeignete
Bremsvorrichtung
- Klingel
oder Hupe
- Reflektoren
vorne (weiß), hinten (rot) und seitlich (gelb)
- Blinker
an den Enden der Lenkgriffe
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht:
- Weißes
Frontlicht
- Rotes
Rücklicht
E‑Scooter sind so abzustellen, dass:
- sie
nicht umfallen können
- keine
Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer entsteht
Unser Tipp: Rüstet eure E-Scooter sicher aus, fahrt
verantwortungsbewusst, mit Helm & haltet die Verkehrsregeln ein. Wichtig ist es,
Rücksicht auf andere zu nehmen - also drive save! 🫶
Alle Informationen stammen von folgender
Quelle: oesterreich.gv.at